Die Pr¨¹fungsaussch¨¹sse
Am Fachbereich Soziale Arbeit.Medien.Kultur sind zwei Pr¨¹fungsaussch¨¹sse eingerichtet, in denen ¨¹ber pr¨¹fungsrechtliche Fragen und Antr?ge auf Basis der Rahmenstudien- und -pr¨¹fungsordnung, sowie weiterer Hochschulordnungen und Landesgesetze beraten und entschieden wird. Die Arbeit der beiden Pr¨¹fungsaussch¨¹sse teilt sich auf die Studieng?nge wie folgt auf:
- Bachelorstudiengang ?Soziale Arbeit? (BASA) und Masterstudiengang ?Systemische Soziale Arbeit? (MSA)
- Bachelorstudiengang ?Kultur- und Medienp?dagogik? (KMP), Masterstudiengang ?Angewandte Medien- und Kulturwissenschaft? (AMKW) und Masterstudiengang ?Angewandte Sexualwissenschaft? (ASW)
Zust?ndigkeiten und ÑÇ‘_ÌåÓýapp¹ÙÍø_ÑDz©ÊÓÑ¶ÕæÈË£¤ÊÖ»ú°æÏÂÔØhinweise
Die Vorsitzenden beider Aussch¨¹sse erreichen Sie ¨¹ber das Funktionspostfach ?pruefungskommission_smk@hs-merseburg.de?. Bitte senden Sie an die Vorsitzenden gerichtete Anliegen grunds?tzlich an diese Adresse bzw. setzen Sie die Adresse mindestens in Kopie wenn Sie sich an die Vorsitzenden pers?nlich wenden. Wichtig: Pr¨¹fungsrechtliche Anliegen von externen E-Mails, die nicht aus der Dom?ne @hs-merseburg bzw. @stud.hs-merseburg stammen werden aus Datenschutzgr¨¹nden nicht beantwortet. Schicken Sie Anliegen daher immer von Ihrer Hochschuladresse.
Kultur- und Medienp?dagogik (BA), Angewandte Medien- und Kulturwissenschaft (MA) & Angewandte Sexualwissenschaft (MA)

Soziale Arbeit (BA) & Systemische Soziale Arbeit (MA)

Anerkennung von Studien- und Pr¨¹fungsleistungen
Wenn Sie bereits Studien- oder Pr¨¹fungsleistungen (z.B. in einem fr¨¹heren ÑÇ‘_ÌåÓýapp¹ÙÍø_ÑDz©ÊÓÑ¶ÕæÈË£¤ÊÖ»ú°æÏÂÔØ) absolviert haben, die auch in Ihrem aktuellen Studiengang am Fachbereich vorgesehen sind, dann k?nnen Sie sich diese Leistungen anerkennen lassen, ohne sie erneut absolvieren zu m¨¹ssen. Wenn der/die Modulverantwortliche feststellt, dass die fr¨¹her absolvierte Leistung der im Studiengang vorgeschriebenen entspricht, werden Ihnen in der Regel Credits und Note der fr¨¹heren Leistung in Ihrem Leistungskonto gutgeschrieben.
- Auf dem allgemeinen Formular der Hochschule ?Antrag auf Anerkennung von Studien- und Pr¨¹fungsleistungen? listen Sie die Pr¨¹fungsleistung(en) auf, deren Anerkennung Sie beantragen m?chten. In der linken Spalte f¨¹hren Sie jeweils die Pr¨¹fungsleistung auf, die Sie absolviert haben (Vorleistung), in der rechten Spalte die Pr¨¹fungsleistung in Ihrem aktuellen Studiengang am Fachbereich, die sie durch die Anerkennung ersetzen m?chten. Das Formular ist hier rechts verlinkt, Sie finden es in der jeweils aktuellen Fassung auf der Seite des Studierenden-Servicepoints.
- F¨¹r jede Pr¨¹fungsleistung, deren Anerkennung Sie beantragen f¨¹llen Sie entsprechende Modul-Formular unseres Fachbereichs aus (?Anerkennung von Pr¨¹fungsleistungen & Anrechnung von Modul- und Pr¨¹fungs-(Teil-)Leistungen im Fachbereich Soziale Arbeit.Medien.Kultur?). Das Fomular finden Sie ebenfalls rechts verlinkt - als pdf und als ausf¨¹llbares Word-Dokument. Dort ist auch ein Dokument mit Ausf¨¹llhinweisen.
- ?ber die Anerkennung einer Pr¨¹fungsleistung entscheidet zun?chst der/die Modulverantwortliche. Dort legen Sie das Modul-Fomular inklusive erforderlicher Belege (z.B. Auszug aus der Modulbeschreibung im fr¨¹heren Studiengang) zur Entscheidung vor. Es empfiehlt sich, hierzu einen Sprechstundentermin auszumachen. Der/die Modulverantwortliche kann das Modul-Formular mit seiner/ihrer Einsch?tzung auch direkt unterschrieben an den zust?ndigen Pr¨¹fungsausschussvorsitzenden weiterleiten.
- Alle durch die Modulverantwortlichen genehmigten Anerkennungen reichen Sie in Papierform gesammelt beim zust?ndigen Pr¨¹fungsausschussvorsitzenden ein. Einzureichen sind:
- Alle einzelnen Modul-Formulare (?Anerkennung von Pr¨¹fungsleistungen & Anrechnung von Modul- und Pr¨¹fungs-(Teil-)Leistungen im Fachbereich Soziale Arbeit.Medien.Kultur?) mit Unterschrift der Modulverantwortlichen (Der/die Modulverantwortliche kann das Modul-Formular ggfs. auch direkt unterschrieben an den zust?ndigen Pr¨¹fungsausschussvorsitzenden weiterleiten).
- Original-Belege ¨¹ber die zur Anerkennung eingereichten Vorleistungen
- Hochschulformular ?Antrag auf Anerkennung von Studien- und Pr¨¹fungsleistungen? mit allen zur Anerkennung aufgelisteten Pr¨¹fungsleistungen
- Der Pr¨¹fungsausschuss entscheidet ¨¹ber die Anerkennung und veranlasst die Eintragung in Ihre Studien- und Pr¨¹fungs¨¹bersicht.
Anerkennung von Studien- und Pr¨¹fungsleistungen: Formulare und Hinweise
Quereinstieg/Einstieg in ein h?heres Fachsemester
Bei einem Studienbeginn im h?heren Fachsemester stellt sich insbesondere die Frage danach, welche Studien- und Pr¨¹fungsleistung Ihnen aus fr¨¹heren Studieng?ngen im Detail anerkannt werden und wie Ihr weiterer Studienverlauf am Fachbereich gestaltet werden soll. Im Rahmen Ihrer Bewerbung fand hierzu zwar bereits eine basale ?berpr¨¹fung statt, ob Ihnen ausreichend Credits aus fr¨¹heren Studieng?ngen anerkannt werden k?nnen, die detaillierte Pr¨¹fung und inhaltliche Zuordnung erfolgt aber erst dann, wenn Sie sich entschlie?en, den Studienplatz anzunehmen und Ihr ÑÇ‘_ÌåÓýapp¹ÙÍø_ÑDz©ÊÓÑ¶ÕæÈË£¤ÊÖ»ú°æÏÂÔØ im h?heren Semester an unserem Fachbereich aufzunehmen. Hierunter beschreiben wir Ihnen das Vorgehen nach Aufnahme des ÑÇ‘_ÌåÓýapp¹ÙÍø_ÑDz©ÊÓÑ¶ÕæÈË£¤ÊÖ»ú°æÏÂÔØs.
- Im Rahmen Ihrer Bewerbung auf das h?here Fachsemester wurden Ihre Vorleistungen grundlegend gepr¨¹ft und bei einer Mindestzahl an Credits Ihre Einstufung ins h?here Fachsemester genehmigt.
- Unmittelbar nach Studienbeginn vereinbaren Sie einen pers?nlichen Termin mit der Studiengangsleitung oder der Studienfachberatung des Studiengangs. Der/die Studiengangsleiter(in)/-fachberater(in) geht mit Ihnen die Vorleistungen und Module im Studiengang am Fachbereich einzeln durch und entscheidet im Detail dar¨¹ber, welche Module/Pr¨¹fungen Ihnen anerkannt werden. Eventuell wird der/die Studiengangsleiter(in)/-fachberater(in) bei einzelnen Leistungen die jeweilige Modulverantwortung um Entscheidung bitten. Gleichzeitig erstellen Sie gemeinsam einen Plan ¨¹ber den weiteren Studienverlauf und die noch zu absolvierenden Pr¨¹fungen.
- Das Votum ¨¹ber die gesamte Liste an Anerkennungen wird dann von Ihnen und dem/der Studiengangsleiter(in)/-fachberater(in) an den Pr¨¹fungsausschuss geschickt. Dort wird in der Folgezeit die pr¨¹fungsrechtliche Anerkennung vorgenommen.
Quereinstieg/Einstieg in ein h?heres Fachsemester: Studiengangsleitungen und -fachberatung
Pr¨¹fungsanmeldung und Fristen
F¨¹r alle Pr¨¹fungen am Fachbereich m¨¹ssen Sie sich im Vorfeld anmelden und es gelten vorab festgelegte Fristen oder Termine zum Ablegen bzw. Einreichen der Pr¨¹fung. Die operative Pr¨¹fungsdurchf¨¹hrung liegen im Verantwortungsbereich der Pr¨¹fer_innen und des Pr¨¹fungsamts/Studierenden-Service-Points ohne Beteiligung des Pr¨¹fungsausschusses, z.B.
- regul?re Festlegung von Fristen und Terminen
- regul?re Fristverl?ngerungen und Abmeldungen von Pr¨¹fungen (etwa durch Einreichung einer attestierten Arbeitsunf?higkeit)
Der Pr¨¹fungsausschuss kommt immer dann ins Spiel, wenn Einzelfallentscheidungen - beispielsweise zu Fristvers?umnissen, -verl?ngerungen oder Widerspr¨¹chen - etwa aufgrund pers?nlicher H?rtef?lle n?tig werden.
Hierunter haben wir Ihnen einige der h?ufigen Fragen und Mythen ¨¹ber Pr¨¹fungsanmeldung zusammengestellt.
Ja. Das gilt ausnahmslos. Zu jeder Pr¨¹fung, die Sie in einem Semester ablegen m?chten, m¨¹ssen Sie sich - je nach Pr¨¹fung - entweder in der zentralen Anmeldephase oder der sonstigen Anmeldezeit im HIS f¨¹r die Pr¨¹fung anmelden. Wenn Sie nicht angemeldet sind k?nnen Sie die Pr¨¹fung in dem Semester nicht ablegen.
Nein. Auch wenn Sie eine Pr¨¹fung in der Vergangenheit nicht bestanden haben, werden Sie zur Wiederholungspr¨¹fung NICHT automatisch angemeldet. Dieses Ger¨¹cht h?lt sich hartn?ckig, ist aber falsch. Auch f¨¹r einen Wiederholungsversuch M?SSEN Sie sich zwingend anmelden. Allerdings: Auch wenn Sie sich nicht anmelden, erhalten Sie automatisch nach 12 Monaten einen erneuten Fehlversuch (5.0) eingetragen, weil Sie eine nicht bestandene Pr¨¹fung innerhalb eines Jahres nachholen m¨¹ssen. Kurzum, f¨¹r Wiederholungspr¨¹fungen gilt: Wenn Sie eine Pr¨¹fung im Folgejahr/-semester erneut ablegen wollen, m¨¹ssen Sie sich anmelden; wenn Sie sich innerhalb eines Jahres nicht anmelden erhalten Sie trotzdem eine 5.0 als weiteren Fehlversuch.
Nein. Wenn Sie sich nicht zur Pr¨¹fung angemeldet haben, d¨¹rfen Sie die Klausur nicht mitschreiben. Der/die jeweilige Pr¨¹fer_in kann vor Ort nicht beurteilen, ob Sie berechtigt sind, eine Pr¨¹fung abzulegen, oder ob Sie das aus verschiedenen Gr¨¹nden (z.B. Exmatrikulation von Amts wegen) nicht sind. Das hei?t, der/die Pr¨¹fer_in kann nicht unterscheiden, ob Sie ¡°nur¡± vergessen haben, sich zur Pr¨¹fung anzumelden oder ob Sie nicht angemeldet sind, weil Sie keine Pr¨¹fung an der Hochschule ablegen d¨¹rfen. Deshalb kann es auch keine ¡°Kulanz vor Ort¡± geben und Sie d¨¹rfen die Klausur nicht mitschreiben.
Sollten Sie eine Pr¨¹fung nicht bestanden haben, so m¨¹ssen Sie diese innerhalb eines Jahres wiederholen. Manche Pr¨¹fungen im Fachbereich werden in jedem Semester angeboten, manche Pr¨¹fungen nur j?hrlich. Bei Pr¨¹fungen, die jedes Semester angeboten werden, k?nnen Sie also direkt im Folgesemester einen Wiederholungsversuch antreten, k?nnen aber auch ein Jahr warten (z.B. weil Sie die dazugeh?rige Vorlesung noch einmal besuchen m?chten). Auch zu Wiederholungspr¨¹fungen m¨¹ssen Sie sich anmelden. Insgesamt haben Sie drei Versuche f¨¹r eine Pr¨¹fung. Sollten Sie diese nicht bestehen (auch eine nicht innerhalb eines Jahres angetretene Folgepr¨¹fung gilt als erneuter Fehlversuch) haben Sie den Pr¨¹fungsanspruch endg¨¹ltig verloren und k?nnen den Studiengang nicht weiterstudieren.
Sollten Sie eine Pr¨¹fung, zu der Sie sich angemeldet haben, nicht absolvieren k?nnen und sich abmelden wollen, dann reichen Sie bitte das Formular ¨¹ber die Feststellung der Pr¨¹fungsunf?higkeit mit Unterschrift und Stempel Ihres/r behandelnden Arztes/?rztin (Krankenschein oder ?rztliche Bescheinigung f¨¹r die Feststellung der Pr¨¹fungsunf?higkeit) unverz¨¹glich per E-Mail an studierenden-service-point@hs-merseburg.de beim Studierenden-Service-Point ein. Ein Postversand des Belegs ist nicht notwendig. Sie brauchen sich auch nicht zus?tzlich beim Pr¨¹fungsamt oder Ihren Pr¨¹fer*innen zu melden. Die Abmeldung per E-Mail beim Studierenden-Service-Point gen¨¹gt.
