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Was tun bei Diskriminierung, Bel?stigung und Gewalt?

Die ÑÇ‘_ÌåÓýapp¹ÙÍø_ÑDz©ÊÓÑ¶ÕæÈË£¤ÊÖ»ú°æÏÂÔØ legt Wert auf ein Studien- und Arbeitsumfeld, das von gegenseitigem Respekt, Akzeptanz, Wertsch?tzung und Toleranz gepr?gt ist. Sie f?rdert die gleichberechtigte Zusammenarbeit von allen Hochschulangeh?rigen in ÑÇ‘_ÌåÓýapp¹ÙÍø_ÑDz©ÊÓÑ¶ÕæÈË£¤ÊÖ»ú°æÏÂÔØ und Lehre, Forschung sowie Wissenschaftsmanagement und Verwaltung.

Ziel ist es, f¨¹r alle Formen der Diskriminierung, Bel?stigung und Gewalt zu sensibilisieren und eine Kultur des Hinschauens und vertrauensvollen Austausches zu unterst¨¹tzen.

Benachteiligungen insbesondere aufgrund des Geschlechts, der sozialen oder ethnischen Herkunft, einer rassistischen Zuschreibung, der Sprache, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, Beeintr?chtigung oder Erkrankung, des Lebensalters, der sexuellen Identit?t, der geschlechtlichen Identit?t, des Familienstandes sowie des sozialen Status sollen verhindert oder beseitigt werden.

Die ÑÇ‘_ÌåÓýapp¹ÙÍø_ÑDz©ÊÓÑ¶ÕæÈË£¤ÊÖ»ú°æÏÂÔØ setzt sich aktiv im Sinne der allgemeinen Gleichbehandlung gegen Benachteiligungen jeglicher Art ein. Gezielt wird das  Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die Ordnung zum respektvollen und fairen Umgang und zum Schutz vor Diskriminierung und Benachteiligung an der ÑÇ‘_ÌåÓýapp¹ÙÍø_ÑDz©ÊÓÑ¶ÕæÈË£¤ÊÖ»ú°æÏÂÔØ umgesetzt.

Diese Richtlinie soll zur Schaffung eines gewalt- und diskriminierungsfreien Raums f¨¹r alle Angeh?rigen der ÑÇ‘_ÌåÓýapp¹ÙÍø_ÑDz©ÊÓÑ¶ÕæÈË£¤ÊÖ»ú°æÏÂÔØ beitragen, betroffene Personen ermutigen, ihre Rechte wahrzunehmen und ihnen die hierf¨¹r zust?ndigen Anlaufstellen sowie den weiteren Verfahrensweg aufzeigen.

Ob eine Grenz¨¹berschreitung stattgefunden hat, h?ngt allein von der Perspektive der betroffenen Person ab. Entscheidend ist die Wirkung auf die betroffene Person und nicht die Absicht der handelnden Person. Eine Grenz¨¹berschreitung kann auch unbeabsichtigt und von der handelnden Person unbemerkt erfolgen. Jede Person entscheidet demnach selbst, wo ihre Grenzen liegen.  

Bel?stigung, Diskriminierung und Gewalt k?nnen sich in Worten, Mimik und Gestik sowie Handlungen ausdr¨¹cken und umfassen Verhalten, das nach gesetzlichen Vorschriften verboten ist und sanktioniert werden kann, beschr?nkt sich aber nicht darauf. 

Beispiele daf¨¹r sind:  

  • abwertende ?u?erungen (Spr¨¹che, Witze, Mimik und Gesten) ¨¹ber eine Personengruppe oder ein Individuum aufgrund von z.B. Hautfarbe, Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung etc. pp
  • diskriminierende Bemerkungen und herabw¨¹rdigende Kommentare
  • unangemessene Zuschreibungen von Eigenschaften oder Verhaltensweisen
  • Ausschluss von sozialen Interaktionen oder Aktivit?ten
  • Bedrohungen und Einsch¨¹chterungen
  • k?rperliche ?bergriffe
  • Sachbesch?digung

Bel?stigung, Diskriminierung und Gewalt sind eine spezifische Form der Macht- und Kontrollaus¨¹bung und dienen dazu, andere zu unterdr¨¹cken oder zu erniedrigen. T?ter*innen nutzen diese Verhaltensweisen, um ihre eigene Position zu st?rken und die Betroffenen zu marginalisieren. Die Gr¨¹nde f¨¹r derartiges Verhalten sind vielf?ltig und k?nnen soziale, politische und psychologische Faktoren umfassen.

Es ist wichtig zu betonen, dass jede Person unabh?ngig von ihrer Identit?t das Recht auf Respekt und W¨¹rde und gleichberechtige Teilhabe hat. Bel?stigung, Diskriminierung und Gewalt sind inakzeptabel und haben an unserer Hochschule keinen Platz.

Die ÑÇ‘_ÌåÓýapp¹ÙÍø_ÑDz©ÊÓÑ¶ÕæÈË£¤ÊÖ»ú°æÏÂÔØ ¨¹bernimmt aktiv Verantwortung daf¨¹r, ein Umfeld zu schaffen, in dem sich alle Hochschulangeh?rige wohlf¨¹hlen und ihre Potenziale voll entfalten k?nnen. Um dieses Ziel zu erreichen, bietet die Hochschule eine Vielzahl von Unterst¨¹tzungsangeboten und Strukturen an. Zentral dabei sind vielf?ltige Beratungsstellen, die Ihnen bei Fragen und Problemen zur Seite stehen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterst¨¹tzen.

Im Folgenden finden Sie einen ?berblick ¨¹ber die verschiedenen Beratungs- und Unterst¨¹tzungsm?glichkeiten, die Ihnen sowohl innerhalb als auch au?erhalb der Hochschule zur Verf¨¹gung stehen.

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